Allgemeine Geschäftsbedingungen - Handwerksbetrieb
Allgemeines
Wir übernehmen Aufträge für den Geschäftsbereich Handwerk nur zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Ausführung von Maler- und Lackiererarbeiten gelten ausschließlich die DIN 1961 (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen [VOB, Teil B]) in der bei der Angebotsabgabe gültigen Fassung mit den nachstehenden Ergänzungen. Die DIN-Normen können von mir zur Einsicht zu Verfügung gestellt werden.
Leistungsumfang
Dem Angebot liegen, falls nicht ausdrücklich anderes vereinbart, nur überschlägig ermittelte Leistungsmengen zugrunde. Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlichen ausgeführten Leistungen berechnet. Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach den für Maler- und Lackiererarbeiten einschlägigen Allgemeinen Technischen Vorschriften, wie z. B. DIN 18363 (Anstricharbeiten), DIN 18366 (Tapezierarbeiten), DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten), DIN 18365 (Bodenbelagsarbeiten), DIN 18364 (Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten).
Urheberrecht an Leistungsbeschreibungen
Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Skizzen, Aufmassberechnungen, Farbgestaltungen und ähnliches, die von mir erstellt und dem Angebot beigefügt sind, bleiben mein geistiges Eigentum. Die Weitergabe an Mitbewerber oder die sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Bei Nichtzustandekommen eines Vertrages sind diese Unterlagen unaufgefordert an mich zurückzugeben.
Änderung des Angebotspreises
Tritt nach der Abgabe des Angebots eine Veränderung der Preisermittlungsgrundlage, z. B. durch Lohn- und Gehaltserhöhungen, durch Erhöhung tariflicher oder gesetzlicher Sozialaufwendungen, durch allgemeine Materialpreissteigerungen oder die Erhöhung gesetzlicher Abgaben und Steuern (z. B. Mehrwertsteuer) ein, so ändern sich die Angebotspreise für den Teil der Leistung, der vereinbarungsgemäß erst vier Monate nach Vertragsabschluß ausgeführt wird. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85% je 1% Lohnkostenänderung.
Zahlung
Gemäß DIN 1961 (VOB, Teil B) sind mir Abschlagszahlungen in möglichst kurzen Zeitabständen in Höhe des Wertes der nachgewiesenen, vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages zu gewähren. Meine Schlussrechnung ist alsbald nach Zugang zu prüfen. Die Schlusszahlung ist unverzüglich, spätestens 2 Wochen nach Zugang, zu leisten. Skontoabzüge sind nicht zulässig. Wechsel werden nicht angenommen.
Eigentumsvorbehalt
Soweit ich im Rahmen meiner Leistungen auch Lieferungen erbringe, behalte ich mir hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistung vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z. B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe meiner Forderung an mich ab.
Haftung
Werden von mir erbrachte Leistungen vor der Abnahme durch den Auftraggeber oder durch Dritte beschädigt oder zerstört, so entfällt der Zahlungsanspruch nicht. Für notwendige Ausbesserungsarbeiten ist ggf. eine zusätzliche Preisvereinbarung zu treffen.
Abnahme
Die Abnahme der Leistung hat unverzüglich nach Mitteilung über die Fertigstellung zu erfolgen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung die Leistung nicht abnimmt; wenn der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil davon in Benutzung genommen hat, nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung.
Gewährleistung
Meine Leistungen werden vertragsgerecht und nach den Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehme ich die Gewähr. Die Verjährungsfrist für alle Mängelbeseitigungsansprüche gemäß DIN 1961 beträgt bei Maler- und Lackiererarbeiten in Neubauten und bei vollständigen Renovierungen 4 Jahre, bei Überholungsarbeiten (Teilrenovierungsarbeiten) 2 Jahr.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, für beide Teile der Sitz der Firma Malermeister Matthias Müller.
Zusätzliche Vereinbarungen
Vereinbarungen, die vom Inhalt der DIN 1961 (VOB, Teil B) und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und gegenseitigen schriftlichen Bestätigung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
Witterung
Müssen die Arbeiten witterungsbedingt unterbrochen werden, erfolgt die Wiederaufnahme binnen einer Woche nach Beendigung des Wetterhindernisses.
Termine
Ich bin bemüht, vorgesehene Fertigstellungstermine einzuhalten. Solche Termine sind für mich nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Die Geltendmachung von Verzugsschäden ist ausgeschlossen, soweit der Verzug von mir nicht zu vertreten ist. Werde ich an der Einhaltung schriftlich zugesicherter Termine durch Verzögerung der Vorleistung anderer verhindert, sind mir erforderliche Überstunden- und Feiertagszuschläge auf Nachweis zu erstatten, soweit vom Auftraggeber auf Einhaltung dieser Termine bestanden wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ich bemühe mich immer, die Aufträge zur Zufriedenheit meiner Kunden abzuwickeln. Damit Unstimmigkeiten und Ärger noch von Beginn an vermieden werden, habe ich Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Aufträge im Handwerksbereich entwickelt. Sie regeln die wichtigsten Punkte der Vertragsgestaltung und gelten für alle Aufträge.
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB)
Ein wichtiges Regelwerk für die Erstellung von Bauleistungen ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB - herausgegeben vom DIN Deutsches Institut für Normung e.V.). Darin sind alle erdenklichen Rechte und Pflichten der Auftragsgeber und -nehmer im ausgewogenen Verhältnis für beide Seiten festgelegt. Die VOB ist für öffentliche Auftragsgeber verbindlich. Sie wird im Bereich der privaten Auftraggeber oft angewandt, da ein vergleichbares anderes Regelwerk fehlt. Ich habe daher die Regeln der VOB in meine Geschäftsbedingungen eingeschlossen.
Aus rechtlichen Gründen kann ich die Texte hier nicht zu Verfügung stellen. Sie können aber bei Beuth - Verlag online bestellt werden.
Die folgenden DIN-Normen sind für meinen Betrieb wichtig:
DIN 18363 Maler- und Lackiererarbeiten
DIN 18366 Tapezierarbeiten
DIN 4420 Gerüstbau
DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten